Hausratversicherung: Eine Armatur muss nicht vom Fachmann ausgetauscht werden

19-FEB-10

Tauscht eine Frau einen defekten Wasserhahn selbstständig gegen ein Modell aus dem Baumarkt aus und "passt" die Armatur nicht zu dem drucklosen Boiler der Wohnung, so kann die Hausratversicherung die Regulierung des in der Wohnung entstandenen Schadens nicht verweigern, wenn der Boiler platzt. Es liege keine grobe Fahrlässigkeit vor, weil die Frau nicht habe erkennen können, dass eine falsche Installation des Boilers zu einem Leck und zu einem Wasserschaden führen könne, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Ein Laie könne dem Hinweis am Boiler, "Achtung! offenes Gerät", keine installationstechnischen Besonderheiten entnehmen. Die Mieterin habe keinen Fachmann hinzuziehen müssen. (OLG Frankfurt am Main, 3 U 262/07)